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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich


1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Jacqueline Kloth Familienfotografie.


1.2. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.


1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Jacqueline Kloth Familienfotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.


1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Jacqueline Kloth Familienfotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Jacqueline Kloth Familienfotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.


1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.


2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand


2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)


2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Jacqueline Kloth Familienfotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.


2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.


2.4. Gegenstand der Beauftragung von Jacqueline Kloth Familienfotografie durch einen Kunden kann beispielsweise ein Babybauchshooting, ein Newbornshooting, ein Familienshooting, ein Kindershooting, oder ein Babyshooting sein. 


3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion


3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Jacqueline Kloth Familienfotografie zu äußern.


3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.


3.3. Für den Fall, dass Jacqueline Kloth Familienfotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.


3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Jacqueline Kloth Familienfotografie  berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Jacqueline Kloth Familienfotografie und dem Dritten zustande.


3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Jacqueline Kloth Familienfotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.


4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial


4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.


4.2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.


4.3. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. 


4.4. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.


4.5. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Jacqueline Kloth Familienfotografie zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14- tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.


5. Übergabe von Dokumenten


5.1. Jacqueline Kloth Familienfotografie ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Jacqueline Kloth Familienfotografie vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.


6. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen


6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsnachricht von Jacqueline Kloth Familienfotografie erhalten hat, hält sich Jacqueline Kloth Familienfotografie diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.


6.2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr (50% des Gesamtbetrages) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsnachricht. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.


6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.


6.4. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen oder der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, so ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.


7. Absage durch Jacqueline Kloth Familienfotografie-Änderungen im Shooting-Ablauf


7.1. Kann Jacqueline Kloth Familienfotografie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.


7.2. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren oder sich einen Gutschein ausstellen lassen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Jacqueline Kloth Familienfotografie.


8. Allgemeine Hinweise für die Shootings


8.1. Als Kunde von Jacqueline Kloth Familienfotografie bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:


8.2. Verspäteten Sie sich, kann diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen werden. Es obliegt Jacqueline Kloth Familienfotografie, davon im Einzelfall abzuweichen. Für Babyshootings gilt: Damit Sie und ihr Baby in Ruhe kommen können, haben wir immer einen Zeitpuffer von 30 Min. miteingeplant.


8.3. Jacqueline Kloth Familienfotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.


8.4. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.


8.5. Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. 


8.6. Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.


8.7. Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.


8.8. Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.


8.9. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.


8.10. Es werden genügend Pausen eingeplant.


8.11. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet der Jacqueline Kloth Familienshooting – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nicht.


8.12. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.


8.13. Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich - sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Jacqueline Kloth Familienfotografie übernimmt hierfür keine Haftung.


9. Bearbeitung der angefertigten Bilder


9.1. Die Bilder werden grds. durch Jacqueline Kloth Familienfotografie bearbeitet. Eine umfangreiche Bearbeitung über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss, falls nicht bereits im Paket enthalten. Die Summe richtet sich hierbei pro Bilddatei.

 

9.2. Die Bilder werden dem Kunden innerhalb der jeweils im Vertrag angegebenen Fristen geliefert. In seltenen Fällen kann es durch Ereignisse wie Urlaub oder Krankheit zu Verzögerungen kommen. Weiteres siehe 14.3.


9.3. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Jacqueline Kloth Familienfotografie entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite/Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen. Termine, die bereits lange Zeit im Voraus gebucht wurden, sind grundsätzlich davon ausgenommen, da die stetige Entwicklung und damit ggf. Veränderung der Normalität entspricht und sich nicht vermeiden lässt.


10. Gutscheine


10.1. Der Kunde kann bei Jacqueline Kloth Familienfotografie Gutscheine erwerben. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein ausgestellt. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Jacqueline Kloth Familienfotografie.

 

10.2. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt.

 

10.3. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

10.4. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.


10.5. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.


11. Nutzungsrechte und Urheberrecht


11.1. Jacqueline Kloth Familienfotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.


11.2. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. 


11.3. Jacqueline Kloth Familienfotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Jacqueline Kloth Familienfotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.


11.4. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages die Originaldateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Jacqueline Kloth Familienfotografie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.


11.5. Bei Jacqueline Kloth Familienfotografie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.


11.6. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Jacqueline Kloth Familienfotografie, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

11.7. Jacqueline Kloth Familienfotografie erhält die uneingeschränkte Erlaubnis, die ausgewählten Bilder sowie Videoaufnahmen, die während des Fotoshootings entstehen, für ihr Portfolio sowie zu Werbezwecken zu nutzen. Dies beinhaltet die Verwendung auf ihrer Website, in sozialen Medien wie Instagram und Facebook, in gedruckten Materialien wie Flyern, Visitenkarten und anderen Werbemitteln.
Wenn die Kundschaft mit den Nutzungsrechten einverstanden ist, dann erhält sie zwei weitere bearbeitete Foto-Dateien im gebuchten Paket.


12. Auswahl und Bearbeitung


12.1. Die ausgewählten Foto-Dateien werden von der Fotografin innerhalb kurzer Zeit nach der Auswahl unbearbeitet in einer Fotogalerie auf pixieset.com hochgeladen. Dort werden sie für einen Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung stehen


12.2.  Jacqueline Kloth Familienfotografie wird der Kundschaft den Downloadlink für die Fotogalerie zusammen mit einem Passwort per E-Mail zusenden. Die Kundschaft ist sich dessen bewusst, dass es sich bei dem Webhoster um einen Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung handelt. Die Kundschaft ist mit dieser Art der Übermittlung einverstanden.


12.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, ihre bevorzugten Bilder durch Anklicken des Herzsymbols oben rechts auszuwählen, wobei die Anzahl der Auswahl den im gebuchten Paket enthaltenen Fotos entsprechen sollte.

12.4. In der Grundgebühr für das Shooting (außer bei Cake-Smash-Shooting) sind noch keine Bilder enthalten. Das bedeutet, der Kunde wählt seine Bilder nach dem Shooting in der Online Galerie oder bei der persönlichen Bildpräsentation aus.


12.5. Sobald der Kunde alle Favoriten und sich ein Bildpaket ausgesucht hat, erhält er von Jacqueline Kloth Familienfotografie eine separate Rechnung. Diese Zahlung sollte bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgen. Die ausgewählten Lieblingsbilder werden von Jacqueline Kloth Familienfotografie in absehbarer Zeit bearbeitet und erneut in die Fotogalerie hochgeladen. Der Kunde wird über diesen Vorgang telefonisch oder schriftlich informiert.

12.6. Nach der Bearbeitung stehen die Bilder ohne Wasserzeichen in voller Qualität in der Fotogalerie zum Download bereit. Der Kunde kann die bearbeiteten Bilder nun herunterladen und nach Belieben verwenden.


13. Vergütungsmodalitäten


13.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Jacqueline Kloth Familienfotografie genannten Honorare.


13.2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt, inklusive MwSt.


13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Jacqueline Kloth Familienfotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.


13.4. Soweit der Kunde Leistungen von Jacqueline Kloth Familienfotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Jacqueline Kloth Familienfotografie gewährt.


14. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt


14.1. Jacqueline Kloth Familienfotografie  ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Jacqueline Kloth Familienfotografie berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.


14.2. Die Rechnungsstellung durch Jacqueline Kloth Familienfotografie erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.


14.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Jacqueline Kloth Familienfotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.


14.4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting/Vereinbarung wird der Betrag an dem Tag der Fotoaufnahme fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Jacqueline Kloth Familienfotografie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.


15. Übertragung des Vertrages


15.1. Jacqueline Kloth Familienfotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Jacqueline Kloth Familienfotografie für die Leistungen bleibt unberührt.


16. Vertraulichkeit


16.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.


17. Haftung von Jacqueline Kloth Familienfotografie und Verjährung


17.1. Jacqueline Kloth Familienfotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


17.2. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Jacqueline Kloth Familienfotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Jacqueline Kloth Familienfotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.


17.3. Jacqueline Kloth Familienfotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.


17.4. Jacqueline Kloth Familienfotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Jacqueline Kloth Familienfotografie erstellten Bilder  und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.


17.5. Jacqueline Kloth Familienfotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Jacqueline Kloth Familienfotografie liegen.


18. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität


18.1. Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.


18.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Jacqueline Kloth Familienfotografie  nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.


19. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort


19.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.


19.2. Jacqueline Kloth Familienfotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


19.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


19.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.


19.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

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